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Führen Sie die Neuanlage bzw. Änderung immer durch bevor der Monatsabschluss 8.11 im Storesystem gefahren wird.
Beschäftigungsart: Aushilfen immer als geringfügig beschäftigt anlegen.
Sollstunden: Geben Sie immer die Sollstunden pro Tag und Monat ein.
Stundenlohn: Geben Sie immer den Stundenlohn ein. Bei Managern, die an sich keinen Stundenlohn haben, aber Nachtstunden stempeln, erfassen Sie den Stundenlohn bitte mit 0,01 €.
Personal-Nr.: Wenn Sie die Personal-Nr. in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater bzw. mit Ihrer Lohn- und Finanzbuchhaltungsabteilung vergeben, erfragen Sie dort die Personal-Nr. die der Mitarbeiter erhalten soll und geben diese im Store-System ein.
Wenn Sie die vom Store-System vorgeschlagene Personal-Nummer verwenden, ist nichts weiter zu beachten.
Teilen Sie Neueinstellungen und Personalstammdatenänderungen immer Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltungsabteilung mit.