Aufbewahrungspflicht

<< Klicke um Table of Contents anzuzeigen  >>

Navigation:  GoBD >

Aufbewahrungspflicht

Die GoBD schreiben vor, dass alle elektronischen Belege und sonstige steuerlich relevante Dateien bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist vorgehalten werden müssen. Diese elektronischen Daten müssen dabei in der Form aufbewahrt werden, in der sie im Unternehmen eingegangen sind.

Bei elektronischen Unterlagen ist ihr Eingang, ihre Archivierung und ggf. Konvertierung sowie die weitere Verarbeitung zu protokollieren.

Aus diesem Grund archiviert dekodiAllStar automatisch im vom Anwender hinterlegten Archivverzeichnis alle Importdateien und alle erstellten Verarbeitungsprotokolle.