Nebenleistungsbeurteilung

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Nebenleistungsbeurteilung

Je nachdem, in welchem EU-Land der Empfänger einer Leistung sitzt, sind die Nebenleistungen (wie z. B. Fracht, Verpackung und Versand) unterschiedlich

zu beurteilen.

Wir ein Konto für eine rechnungschreibende Plattform angelegt, die mit "echten", d. h. steuerlich zu beurteilenden Nebenleistungen arbeitet,

wird im Strukturbaum unterhalb der mandantenspezifischen Einstellungen der Eintrag Nebenleistungsbeurteilung angezeigt.

 

Einstellungen - Nebenleistungsbeurteilungen

Abb. Nebenleistungsbeurteilung im Strukturbaum

 

Erläuterungen

Eine echte Nebenleistung ist (unter anderem) dann gegeben, wenn die rechnungschreibende Plattform für die jeweilige Nebenleistung

keinen Steuersatz mitliefert, sondern immer den entsprechenden Bruttobetrag.

Der auf die Nebenleistung anzuwendende Umsatzsteuersatz wird erst bei der Verbuchung der Nebenleistung - also im Nachhinein -

festgelegt.

 

Bei der unechten Nebenleistung wird diese vom Vorsystem wie eine Rechnungsposition mit entsprechendem Umsatzsteuersatz geliefert.

D. h., dass die Nebenleistung nicht mehr zu beurteilen ist, sondern mit dem vom rechnungschreibenden Vorsystem angegebenen

Umsatzsteuersatz zu verbuchen ist.

 

Der Eintrag Nebenleistungsbeurteilungen wird nur dann im Strukturbaum angezeigt, wenn mindesten ein Konto einer rechnungschreibenden Plattform

existiert, die echte Nebenleistungen bereitstellt. Derzeit ist dies nur bei zwei Plattformen gegeben:

 

1.Afterbuy

2.dekodi-Standard (NREI)

 

Nur wenn mindestens Konto für eine dieser beiden Plattformen existiert, wird auch der Eintrag Nebenleistungsbeurteilung angezeigt.

 

neuUm eine neue Nebenleistungsbeurteilung anzulegen, klicken Sie bitte auf diese Schaltfläche

 

 

bearbeitenKlicken Sie auf diese Schaltfläche, können Sie eine bereits bestehende Nebenleistungsbeurteilung bearbeiten
Alternativ können Sie die Bearbeitung auch durch einen Doppelklick auf den Eintrag in der Tabelle starten

 

loeschen dekodiDurch einen Klick auf diese Schaltfläche, löschen Sie die ausgewählte Nebenleistungsbeurteilung.

 

 

Wenn Sie die Schaltfläche für das Anlegen einer neuen Nebenleistungsbeurteilung anklicken, erscheint der

folgende Dialog:

 

Neue Nebenleistungsbeurteilung anlegen

Abb.  Neue Nebenleistungsbeurteilung anlegen

 

Um die Art der Nebenleistungsbeurteilung festzulegen, stehen Ihnen folgende Felder zur Verfügung:

 

Standardbeurteilung

Wir dieser Kenner gesetzt, gilt die Art der Nebenleistungsbeurteilung länderübergreifend.

Diese Standardeinstellung greift immer dann, wenn für ein bestimmtes Land noch keine Nebenleistungsbeurteilung festgelegt wurde.

Bitte beachten Sie, dass der Kenner für Standardbeurteilung nie in Verbindung mit einem bestimmten Land gesetzt werden darf!

 

Land, in dem die Steuerpflicht besteht

Soll die Nebenleistungsbeurteilung nur für ein bestimmtes EU-Land gelten, dann setzten Sie hier bitte dessen ISO-2 Ländercode ein.

Die Nebenleistungen von Drittländern werden automatisch mit dem höchsten in der jeweiligen Rechnung vorkommenden Steuersatz beurteilt.

 

Gültig von, bis:

In diesen beiden Feldern legen Sie fest, für welchen Zeitraum die Nebenleistungsbeurteilung gilt.

 

Beurteilungverfahren

Über diese Klappbox legen Sie fest, auf welche Art Nexus den auf die Nebenleistung anzuwendenden Umsatzsteuersatz ermitteln soll:

 

 Umsatzanteilig in Bezug auf den Steuersatz der Rechnungspositionen

 Diese Art der Nebenleistungsbeurteilung entspricht der Regel "Nebenleistung folgt Hauptleistung".
 Nexus ermittelt zu jedem in einer Rechnungsposition vorkommenden Steuersatz  den jeweils ausgewiesenen Gesamtumsatz.
 Die Nebenleistung wird dann entsprechend dem Anteil eines Umsatzes mit einem bestimmten Steuersatz besteuert.

 

 Beispiel 1:

 Die Rechnungen enthält nur Rechnungspositionen, die mit dem aktuellen Regelsteuersatz besteuert werden.

 Der Anteil des Umsatzes, der zum Regelsteuersatz besteuert wird, beträgt 100%, dementsprechend wird auch die
 jeweilige Nebenleistung zum Regelsteuersatz besteuert.

 

 Beispiel 2:

 Die Rechnung enthält Rechnungspositionen, die sowohl mit dem Regelsteuersatz als auch mit dem verminderten Steuersatz besteuert

 werden.

 Der Umsatz, der zum Regelsteuersatz besteuert wurde, beläuft sich auf insgesamt 100 €. Der mit dem verminderten Steuersatz besteuerte

 Umsatz beläuft sich auf ingesamt 50 €.

 Die Nebenleistung zu 50 € wird dann wie folgt besteuert: 33,33 € zum Regelsteuersatz, und 16,67 € zum verminderten Steuersatz.

 

 Hinweis

 Die umsatzanteilige Beurteilung der Nebenleistungen ist für Deutschland DE bereits voreingestellt.

 

 Anwendung des höchsten zu einer Rechnungsposition ermittelten Steuersatzes

 In diesem Fall ermittelt Nexus den höchsten zu einer Rechnungsposition vorkommenden Steuersatz und wendet dann ausschließlich

 diesen auf die Nebenleistung an.

 

 Anwendung des Regelsteuersatzes des Landes, in dem die Steuerpflicht besteht.

 In diesem Fall wird die jeweilige Nebenleistung immer zum Regelsteuersatz beurteilt.

 

 

Bemerkung

Hier können Sie Anmerkungen zu der von Ihnen festgelegten Nebenleistungsbeurteilung hinterlegen

(z. B. die Rechtsgrundlage).

 

Nachdem Sie die Nebenleistungsbeurteilung hinterlegt haben, speichern Sie diese durch einen Klick auf die Schaltfläche OK.

 

Sonderfall Ausfuhrlieferung

Bei Ausfuhrlieferungen (EU -> Drittland) wird zur Nebenleistungsbeurteilung immer der höchste vorkommende Steuersatz in der Rechnung herangezogen, unabhängig vom eingestellten Beurteilungsverfahren.

 

Hinweise

Klären Sie die rechtlichen Grundlagen einer Nebenleistungsbeurteilung unbedingt mit einer im jeweiligen Land ansässigen Steuerberatungskanzlei bzw.

den örtlichen Finanzbehörden ab.

Sollten Sie ein von Nexus derzeit nicht unterstütztes Beurteilungsverfahren benötigen, wenden Sie sich bitte an die dekodi-Kundenbetreuung.