Verwaltete Plattformen

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Verwaltete Plattformen

Dieser Abschnitt beschreibt die Verwaltung (Anlegen, Bearbeiten, Löschen) von verwalteten Plattformen.

 

Mit dem Begriff verwaltete Plattformen sind die Kanäle (Channels, SubShops) gemeint, über die eine Bestellung erfolgt.

So kann beispielsweise die JTL-Wawi die Rechnungschreibende Plattform sein, die Bestellungen, die über ebay.de erfolgen, abwickelt.

Ebay.de ist in diesem Fall die verwaltete Plattform.

 

Die Handhabung der verwalteten Plattformen ist im wesentlichen unabhängig von der jeweiligen übergeordneten Rechnungschreibenden Plattform und wird deshalb einmalig in diesem Abschnitt beschrieben.

Der Umgang mit verwalteten Plattformen wird exemplarisch am Beispiel der Rechnungschreibenden Plattform JTL erläutert.

 

Den Bereich der verwalteten Plattformen erreichen Sie im Strukturbaum durch einen Doppelklick auf den Eintrag verwaltete Plattformen in den Einstellungen der jeweiligen rechnungschreibenden Plattform.

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Aufruf der verwalteten Plattformen eines JTL-Kontos

Abb. Aufruf der verwalteten Plattformen am Beispiel eines JTL-Kontos

 

Hinweise

Wird in den Einstellungen einer rechnungschreibenden Plattform der Eintrag verwaltete Plattformen nicht angezeigt, dann unterstützt die Rechnungschreibende Plattform keine verwalteten Plattformen.

Die verwalteten Plattformen werden unmittelbar beim Import der Daten der rechnungschreibenden Plattform festgelegt und greifen deshalb nicht mehr für bereits eingelesene Daten!

 

Nachdem Sie im Strukturbaum auf den Eintrag verwaltete Plattformen geklickt haben, zeigt Nexus die Übersicht über die verwalteten Plattformen an:

 

Verwaltete Plattformen Übersicht

Abb. Übersicht über die verwalteten Plattformen

 

 

In der Übersicht stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:

neu

Klicken Sie auf diese Schaltfläche, um eine neue verwaltete Plattform anzulegen

 

 

bearbeitentransparentUm eine bereits vorhandene verwaltete Plattform zu bearbeiten, klicken markieren Sie die jeweilige Plattform in der Liste und klicken anschließend

auf diese Schaltfläche.

 

loeschen dekodiKlicken Sie hingegen auf diese Schaltfläche, wird eine zuvor ausgewählte verwaltete Plattform endgültig gelöscht.

 

 

 

menue_dunkelÜber diese Schaltfläche wird ein Menü mit verschiedenen Bearbeitungsfunktionen angezeigt.

Die einzelnen Menüfunktionen sind nachfolgen beschrieben.

 

         

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Legt alle von Nexus werksseitig unterstützen Plattformen auf einmal an.

 

 

 

Anlegen einer neuen verwalteten Plattform

 

Über einen Doppelklick auf die Schaltfläche Neu gelangen Sie in den Dialog für die Bearbeitung / Neuanlage einer verwalteten Plattform:

 

Verwaltete Plattform anlegen

Abb. verwaltete Plattform bearbeiten / anlegen

 

Nexus kennt zwei Arten von verwalteten Plattformen:

1.werksseitig vordefinierte verwaltete Plattformen

2.selbstdefinierte verwaltete Plattformen

 

Für viele Rechnungsschreibende Plattformen unterstützt Nexus bereits ab Werk eine Reihe von verwalteten Plattformen.

Diese können über die Klappbox Vorhandene verwaltete Plattformen einfach ausgewählt werden.

 

Unterstützt Nexus eine benötigte verwaltete Plattform nicht, kann diese vom Anwender definiert werden. In diesem Fall muss im Feld selbstdefinierte verwaltete Plattform eine Bezeichnung dieser Plattform angeben werden.

Die Regel, anhand der die selbstdefinierte verwaltete Plattform erkannt wird, kann erst angelegt werden, nachdem der Dialog geschlossen wurde.

 

Kostenstelle

In diesem Feld können Sie die Kostenstelle der verwalteten Plattform hinterlegen.

Bitte beachten Sie, dass hierzu die Option Kostenstellen verwenden in den allgemeinen Einstellungen des Mandanten gesetzt sein muss.

 

Steuerverantwortung

Über diese Klappbox können Sie festlegen, ob der Käufer (Seller) oder der Marktplatz (Marketplace) für die Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich ist.

Diese Information fließt dann in die Erstellung des Umsatzsteuerberichtes ein.

Bitte beachten Sie, dass die Klappbox nur dann aktiviert ist, wenn Sie mindestens einen Umsatzsteuerbericht angelegt haben.

 

Nachdem Sie alle erforderlichen Eingaben vorgenommen haben, schließen Sie den Dialog mit OK.

 

Sofern Sie eine bereits in Nexus vorhandene verwaltete Plattform angelegt haben, wird diese nun in der Übersicht angezeigt.

In der unteren Bildschirmhälfte wird die Regeln anhand der die verwaltete Plattform erkannt wird, angezeigt.

Bitte beachten Sie, dass die Regel nicht geändert werden kann.

 

Übersicht verwaltete Plattform mit Werksregel

Abb. Beispiel einer werksseitigen Erkennungsregel für eine von JTL verwaltete Plattform

 

 

Haben Sie dagegen eine selbstdefinierte Regel angelegt, wird diese etwas anders angezeigt:

 

Übersicht verwaltete Plattform mit selbstdefinierter Regel 1

Abb. Beispiel einer selbstdefinierten Erkennungsregel für eine von JTL verwaltete Plattform

 

Nachdem Sie die selbstdefinierte verwaltete Plattform angelegt haben, wird diese in der Übersicht noch als fehlerhaft angezeigt.

Grund hierfür ist die fehlende Regel für die selbstdefinierte verwaltete Plattform.

Diese muss nun als als nächstes angelegt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Erkennungsregel aus mehreren Teilregeln bestehen kann.

Die vollständige, in der Symbolleiste angezeigt Regel wird als Erkennungszeichenfolge bezeichnet.

 

In der Symbolleiste mit der Bezeichnung Erkennungszeichenfolge in der Mitte des Bildschirms stehen Ihnen hierfür folgende Schaltflächen zur Verfügung.

 

der Übersicht stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:

neu

Klicken Sie auf diese Schaltfläche, um eine neue Erkennungs (Teil-)regel anzulegen

 

 

bearbeitentransparentUm eine bereits vorhandene Erkennungs(Teil-Regel) zu bearbeiten, klicken markieren Sie die jeweilige Erkennungszeichenfolge Plattform in der Liste und klicken anschließend

auf diese Schaltfläche.

 

loeschen dekodiKlicken Sie hingegen auf diese Schaltfläche, wird eine zuvor ausgewählte Erkennungs(Teil-) Regel) endgültig gelöscht.

 

 

Klicken Sie nun auf die Schaltfläche zum Anlegen einer neuen Erkennungszeichenfolge.

 

Es öffnet sich folgendes Fenster:

 

Verwaltete Plattform Erkennungsregel Neu 1

Abb. neue Erkennungs(Teil-)regel anlegen

 

Für eine verwaltete selbstdefinierte Plattform stehen folgende Optionen zur Auswahl:

 

Anwenden auf Feld:

Über diese Klappbox wählen Sie das Feld aus, das zur Erkennung der jeweiligen Geschäftsvorfälle der verwalteten Plattform verwendet werden soll.

Es stehen folgende Optionen zur Verfügung:

EBay-Name

EMail

SubShop-ID ( ID der verwalteten Plattform)

SubShop-Name (Name der verwalteten Plattform)

Zahlart

....

 

Bitte beachten Sie, dass die Liste der zur Verfügung stehenden Felder von der jeweiligen Rechnungschreibenden Plattform abhängt

 

Operator

Wählen Sie über diese Klappbox einen Operator aus, der den Bezug zwischen Feld und Feldwert beschreibt.

 

Feldwert

In diese Textbox tragen Sie den Feldwert ein, der in Verbindung mit dem Operator zutreffen muss, damit die Erkennungs(Teil-) Regel zutrifft.

 

Wie bereits oben erwähnt kann eine Erkennungsregel aus mehreren Teilregeln bestehen.

Um eine weitere Teilerkennungsregel anzulegen, klicken Sie erneut auf die Schaltfläche zum Anlegen einer neuen Erkennungsregel:

 

Verwaltete Plattform Erkennungsregel Neu 2

Abb. eine weitere Erkennungs(Teil-)regel anlegen

 

Sie können nun die zweite (und beliebig viele weitere Erkennungsregeln) anlegen.

Im Gegensatz zur ersten Regel müssen Sie nun zusätzlich festlegen, wie die neue Teilregel mit der vorherigen logische verknüpft werden soll.

Hierfür können Sie in der Klappbox Verknüpfung zu vorheriger Teilregel die logischen Operatoren UND bzw. ODER auswählen.

Bei UND muss die vorherige und die aktuelle Regel zutreffen, bei ODER genügt es, wenn eine der beiden Teilregeln zutrifft.

 

Bitte Beachten Sie, dass UND eine höhere Priorität hat als ODER (analog zu "Punkt vor Strich").

 

Beispiel

Bedingung1 UND Bedingung2 ODER Bedingung3

Die Regel trifft zu, wenn die Bedingungen 1 und 2 gleichzeitig zutreffen ODER die Bedingung 3.

Mit Klammern dargestellt, wird der Unterschied der beiden Operatoren noch deutlicher:

(Bedingung1 UND Bedingung2) ODER Bedingung3

 

Übersicht verwaltete Plattform mit selbstdefinierter Regel 2

Abb. Beispiel einer vollständigen selbstdefinierten Erkennungsregel für eine von JTL verwaltete Plattform