Angabe zusätzlicher Faktoren

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Angabe zusätzlicher Faktoren

Üblicherweise wird bei der Erfassung von Stundenlöhnen lediglich die Anzahl der gearbeiteten Stunden erfasst. Der zugehörige Stundenlohn wird in der Praxis als Festwert im Lohnsystem erfasst und bei der manuellen Erfassung automatisch eingesteuert.

Ändert der Mandant nun den Stundenlohn, kommt es regelmäßig dazu, dass er diese Änderung der Steuerkanzlei nicht mitteilt. Dementsprechend wird eine Lohnabrechnung mit dem falschen Stundensatz erstellt. Diese muss dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder korrigiert werden.

Alternativ kann man den Stundenlohn auch als zusätzlichen Faktor in der Erfassungstabelle hinterlegen. Dadurch werden die Stundenlöhne automatisch vom Mandanten gepflegt und über den Lohnkonverter eingelesen. Durch dieses Vorgehen lassen sich aufwändige Korrekturen vermeiden.