GoBD

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Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD) sind eine Verwaltungsvorschrift, die seit dem 01.01.2016 für alle buchhaltungspflichtigen Unternehmen in Deutschland gilt.

Neben der eigentlichen Buchhaltung regeln die GoBD auch den Umgang mit allen steuerlich relevanten Daten aus Vor- und Nebensystemen.