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Die durch das Programm erzeugten Daten sind in jedem Fall stichprobenartig gegen die Daten des jeweils zugrundeliegenden Originalbeleges abzugleichen.
Die von der Applikation ausgegebenen Protokolle sind in jedem Fall vor der Übernahme der Daten in die Finanzbuchhaltung zu lesen.
Fehler sind zu beseitigen. Warnungen sind in der weiteren Bearbeitung entsprechend zu berücksichtigen.
Die Protokolle sind zur Einhaltung der GoBD und zur Fehlersuche zwingend aufzubewahren!
Klärungskonten sind zeitnah zu bereinigen!
Fehler sind der Firma dekodi – Deutscher Konverterdienst GmbH unverzüglich anzuzeigen.