Amavat - Zwangskorrektur falscher Rechnungen

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Amavat - Zwangskorrektur falscher Rechnungen

Bedingt durch falsche Bedienung bzw. fehlerhaft konfigurierte Vorsysteme kommt es immer wieder zu Rechnungen bzw. Rechnungskorrekturen mit falsch ausgewiesener Umsatzsteuer.

Grundsätzlich müssen Rechnungen mit falsch ausgewiesener Umsatzsteuer auch so verbucht werden.

Anschließend ist ein entsprechender Korrekturbeleg zu erstellen.

 

Viele ausländische Finanzämter akzeptieren keine  der oben beschriebenen "falschen" Rechnungen.

Die (aus den Ausgangsrechnungen gewonnenen) zu übermittelnden Daten müssen bereits vor der Übermittlung an das ausländische Finanzamt entsprechend korrigiert werden.

Aus diesem Grund wurde die Logik des amavat-Umsatzsteuermoduls in Nexus so verändert, dass Nexus nun das Land, in dem die abzuführende Umsatzsteuer zu deklarieren ist, ermittelt.

Außerdem prüft Nexus, ob die Konstellation aus der Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer des Verkäufers, dem Steuersatz der jeweiligen Rechnungsposition und dem Land, in dem die Steuer zu deklarieren ist, plausibel ist. Im Fehlerfall muss der Anwender die Daten entsprechend korrigieren.

Das Protokoll wurde um entsprechende Verprobungsinformationen erweitert. Die manuelle Änderung der Daten wird zwecks der besseren Nachvollziehbarkeit ebenfalls protokolliert.

 

!!!Achtung!!!

Durch die Korrektur der Umsatzsteuerberichtdaten stimmten die übermittelten Umsatzsteuerdaten nicht mehr mit den Umsatzsteuerdaten der zugrunde liegenden Beleg überein.

Die Erstellung entsprechender Korrekturbelege ist deshalb zwingend erforderlich.

Stimmen Sie das optimale Vorgehen mit Ihrer Steuerberatungskanzlei bzw. Ihrem Partner für Umsatzsteuervoranmeldungen im Ausland ab!

 

Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Umsatzsteuerbericht nachbearbeiten des Nexus-Handbuches.

 

Hinweis zur Umstellung

Um nach dem 1.7.2020 Umsatzsteuermeldungen automatisch über amavat abwickeln zu können, ist die Umstellung auf diese Nexus Version zwingend erforderlich.