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Da Amazon sowohl Verkaufs- als auch Zahplattform ist, wird für die Ermittlung der Kostenstenstelle für Gebühren / Aufwände mit Bestellbezug kein Beleg mehr benötigt. Nexus setzt bei der Verbuchung nun immer die Kostenstelle des Amazon-Plattformkontos ein.
Bitte achten Sie darauf, dass die Kostenstellen von Amazon als verwalteter Plattform und von Amazon als Zahlplattform identisch sein muss.