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Die im Abrechnungsbericht von Klarna angegebene Umsatzsteuer für Gebühren wird nun als Buchungsvorschlag verarbeitet.
Sofern entsprechende Umsatzsteuer von Klarna einbehalten wurde, erhalten Sie einen Buchungsvorschlag mit Gegenkonto = 0 und
dem angegebenen Betrag.
Prüfen Sie den im Buchungssatz ausgewiesenen Betrag unbedingt gegen den im entsprechenden Bericht ausgegebenen Wert und vervollständigen
Sie den Buchungssatz.
Abb. In der Klarna-Abrechnung ausgewiesene Umsatzssteuer auf Gebühren
Bei der Verbuchung erzeugt Nexus dann einen entsprechenden Buchungssatz.:
Abb. Leerer Buchungsvorschlag für die Verbuchung von Umsatzsteuer auf Gebühren
Nach erfolgter Betragsprüfung muss der Buchungsvorschlag nur noch mit dem entsprechenden Konto versehen werden.