12/2018 - Steuer in der Schweiz

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12/2018 - Steuer in der Schweiz

Ab dem 01.01.2019 besteht für Onlinhändler, die in die Schweiz liefern unter bestimmten Voraussetzungen Steuerpflicht.

Bisher stellt die Lieferung in die Schweiz eine steuerfreie Ausfuhrlieferung dar (Drittland). Für diese Lieferungen fallen bisher nur Einfuhrumsatzsteuern an

und auch nur ab einem Warenwert von ca. 65 CHF bzw. 200 CHF.

Da dies nach Meinung der Schweizer Regierung einen Wettbewerbsvorteil von deutschen Händlern gegenüber schweizer Unternehmen darstellt,

wurde die Einführung einer entsprechenden Online-Steuer ab dem 01.01.2019 beschlossen.

 

Ab einer Lieferschwelle von ca. 86.750 € (100.000 CHF) werden die Händler in der Schweiz steuerpflichtig (Regelsteuersatz 7,7 %; ermäßigter Steuersatz 2,5 %).

Mit dem Überschreiten dieser Lieferschwelle ist ein entsprechender Steuerausweis erforderlich.

 

In Nexus können Sie ein entsprechendes Erlöskonto (mit jeweils fest eingestellten Steuersätzen) hinterlegen, so dass Sie die Umsätze als auch die daraus

geleisteten Steuern korrekt in Ihrem Finanzbuchhaltungssystem abbilden können.

Die Lieferschwelle kann in Nexus nicht überwacht werden.

 

Hinweis

Diese Information dient nur zu Ihrer Orientierung und stellt keine steuerliche Beratung dar.

Falls Sie in die Schweiz liefern, wenden Sie sich bitte unbedingt an Ihre Steuerberatungskanzlei.

Für alle Fragen rund um Nexus steht Ihnen unsere Kundenbetreuung gerne zur Verfügung.

 

Wichtige Links mit weiteren Informationen

https://www.taxdoo.com/de/blog/steuerpflicht-onlinehaendler-schweiz/

https://www.lfkvs.de/de/news/aenderungen-im-schweizer-mehrwertsteuerrecht