Korrekte Rechnungsstellung

<< Klicke um Table of Contents anzuzeigen  >>

Navigation:  Teil 2 – Nexus – Grundeinrichtung > Aufbau und Einrichtung von Nexus > Vorbereitung in den Rechnung schreibenden Systemen >

Korrekte Rechnungsstellung

Innerhalb der meisten rechnungschreibenden Systeme ist es problemlos möglich, Rechnungen vor- oder rückzudatieren.

Viele Onlinehändler neigen dazu, Rechnungen rückwirkend auszustellen. Dieses Vorgehen führt dazu, dass zum einen die Rechnungs-Nummern nicht mehr fortlaufend sind (und damit nicht mehr den Vorschriften entsprechen), zum anderen werden diese Rechnungen beim Export aus dem rechnungschreibenden System nicht mehr erfasst und müssen später von Hand nachgebucht werden.

 

Derzeit verbucht Nexus alle Rechnungen mit dem Rechnungsdatum als Belegtdatum.

Dementsprechend muss das Leistungsdatum dem Belegdatum entsprechen.

 

Merke

Rechnungen dürfen in keinem Fall nachträglich vor- oder rückdatiert oder gar gelöscht werden.

Muss eine Rechnung korrigiert werden, ist zwingend eine Gutschrift bzw. Rechnungskorrektur und anschließend eine neue Rechnung zu erstellen!

 

Beispiel

Am 20.08. wird eine Rechnung rückwirkend für den 12. Juli ausgestellt. Das rechnungschreibende System vergibt (fortlaufend) die nächste freie Rechnungs-Nr. 30159.

Beim Export der Augustdaten aus dem rechnungschreibenden System wird diese Rechnung nicht übertragen, da Sie ja ein Rechnungs-Datum aus dem Juli trägt. Demzufolge sind die August-Rechnungen nicht mehr fortlaufend, denn die Rechnung-Nr. 30159 fehlt jetzt.