Prüfung der offenen Posten

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Prüfung der offenen Posten

Enthält die Finanzbuchhaltung offene Posten, die lediglich aus einem Zahlungsausgang bestehen, ist dies ein Indiz dafür, dass die entsprechende Eingangsrechnung nicht eingebucht wurde.

Um diese Fehler zu erkennen und zu beseitigen, muss nach Abschluss der Buchungsperiode (normalerweise am Ende des Monats) die Buchhaltung auf solche offenen Posten kontrolliert  und etwaige nicht verbuchte Eingangsrechnungen müssen nachgebucht werden.

 

Vorsicht:
Sollten vergessene Rechnungen nicht nachträglich verbucht werden, führt das zu schwerwiegenden Fehlern in der Buchhaltung und ggf. droht die Streichung des Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzugs.