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Mit Nexus ist es möglich, Umsatzsteuerwerte aus Ausgangsrechnungsdaten für Meldungen in Mitgliedsstaaten der europäischen Union
bereitzustellen und über unseren Partner amavat an die ausländischen Fiskalbehörden zu übermitteln.
1. Fachlicher Hintergrund
Nach §22 UStG. ist die abzuführende Umsatzsteuer (sinngemäß) aus eigenen Unterlagen / Aufzeichnungen zu ermitteln
(siehe hierzu auch §22 UStG auf Bundesamt für Justitz).
Mit eigenen Aufzeichnungen sind i. d. R. auch die mit dem Warenwirtschaftsprogramm des Händlers erstellten Rechnungen
und Rechnungskorrekturen gemeint.
Insbesondere in Verbindung mit dem Amazon FBA - PAN-EU-Programm greifen viele Händler auf Dienstleister zurück,
die die abzuführende Umsatzsteuer direkt aus den Amazon-Daten (z. B. per API-Abruf oder aus dem Amazon-Umsatzsteuerbericht)
ermitteln und an die entsprechenden Behörden melden. Dies führt regelmäßig dazu, dass die in der Buchhaltung (sog. Hauptbuch)
ausgewiesene Umsatzsteuerlast - diese entsteht ja durch die Verbuchung der Rechnungen / Rechnungskorrekturen - oft nicht mit der durch die Dienstleister
(aus Amazon) ermittelten Umsatzsteuerlast übereinstimmt. Die Abweichungen können von einigen wenigen Euro bis hin zu mehreren tausend Euro (pro Land und Monat)
betragen. Problematisch kann dies bei Betriebs- bzw. Umsatzsteuersonderprüfungen werden:. Die Abweichungen zwischen
der Umsatzsteuer, die laut Buchhaltung abzuführen ist und der, die auf Basis z. B. des Amazon-Mehrwertsteuerberichts gemeldet wurde,
lassen aus Sicht des jeweiligen Prüfers oftmals nur den Schluss zu, dass entweder die Buchhaltung des Händlers nicht in Ordnung ist
oder eben ein falscher Umsatzsteuerwert gemeldet wurde. Solche Differenzen können - je nach Umfang - zu schweren Konsequenzen
wie z. B. Nachzahlungen, Steuerstrafverfahren usw. führen.
Bei der Entwicklung des amavat-Umsatzsteuermoduls haben wir uns deshalb besonders auf die Nachvollziehbarkeit, sowie die
Möglichkeit der Verprobung der von Nexus ermittelten Umsatzsteuerdaten konzentriert.
2. Systemische Sicherheit, GoBD-Konformität , Tax-Compliance
•Nexus ermittelt die Umsatzsteuerdaten aus Verkaufstransaktionen ausschließlich auf Basis der in Ihrem Warenwirtschaftssystem vorhandenen Belege.
•Der Amazon-Mehrwertsteuerbericht dient nur der Plausibilisierung der Daten (z. B. prüft Nexus, ob Liefer- und Versendungsland
sowohl aus Amazon und der Warenwirtschaft übereinstimmen).
•Nur Informationen über von Amazon durchgeführte Warentransfers werden dem Amazon-Umsatzsteuerbericht entnommen
(hierzu sind in der Warenwirtschaft i. d. R. keine Aufzeichnungen vorhanden).
•Über die inngermeinschaftlichen Warentransfers können auf Knopfdruck sog. Pro-Forma-Rechnungen erzeugt werden.
•Nexus protokolliert Geschäftsvorfälle, die in Amazon jedoch nicht in der Warenwirtschaft gefunden wurden.
Hierbei kann es sich um von Amazon nicht gemeldete Transaktionen bzw. um Transaktionen, für die noch kein
Beleg erstellt wurde, handeln.
•Nexus meldet bestimmte umsatzsteuerliche Auffälligkeiten zur Prüfung durch den Anwender.
•In Nexus hinterlegte Lieferschwellen werden bei der Berichtserstellung entsprechend berücksichtigt.
•Nexus verwendet für die Ermittlung der Umsatzsteuerdaten GENAU DIE SELBEN DATEN, die auch zur Erstellung der
Buchhaltung verwendet werden. Bei richtiger Anwendung stimmen die Daten aus Buchhaltung und den Belegen auf den Cent genau überein.
•Nexus erstellt einen Kontrollbericht, anhand dessen eine eingehende Verprobung der von Nexus erzeugten Buchungen mit den
entsprechenden Konten Ihres Finanzbuchhaltungssystems möglich ist (Verprobungsprotokoll)
•Der Kontrollbericht enthält auch Informationen über die Einstellungen in Nexus unter denen die Umsatzsteuerdaten erzeugt wurden
(GoBD-Programmierprotokoll).
•In Verbindung mit der bereits seit längerem in Nexus verfügbaren Geschäftsvorfallanalyse lassen sich damit auch umsatzsteuerlich
falsch ausgestellte Belege identifizieren und korrigieren.
•Nexus erzeugt die Vorstufe des sog. SAF-T-Files /Standard-Audit-File-Tax). Dabei handelt es sich um ein bereits in einigen
europäischen Staaten vorgeschriebenes Format zur Übermittlung von Umsatzsteuerdaten.
3. Flexibilität
Um sowohl den Anforderungen der Behörden als auch den Bedürfnissen des Händler in möglichst großem Umfang zu entsprechen,
wurde das Nexus-amavat-Modul sehr flexibel gestaltet:
•Nexus kann innerhalb eines Mandanten beliebig viele amavat-Umsatzsteuerberichte (bzw. Dateien) parallel erstellen.
•Jedem amavat-Bericht können beliebig viele rechnungschreibende Plattformen zugewiesen werden.
Diese Funktionalität benötigt man, wenn über verschiedene Warenwirtschaftssysteme gehandelt wird.
•Amazon PAN - EU kann problemlos eingebunden werden.
•Jedem Bericht können bestimmte Länder zugewiesen werden.
Möchte ein Händler beispielsweise die Umsatzsteuer für Österreich selbst melden, kann er sich einen
amavat-Bericht nur für Österreich anlegen und die Umsatzsteuerzahlen anhand des von Nexus erstellten Kontrollberichts
selbst melden (hierzu wird kein Vertrag mit amavat benötigt). Alle anderen Länder werden regulär über amavat gemeldet.
Der Händler kann also selbst entscheiden, welche Länder er anhand des Kontrollsummenberichts selbst melden möchte
(manuelle Meldung) und welche er über amavat melden möchte.
•Jeder Bericht kann mit und ohne OSS-Transaktionen erstellt werden. Dadurch können OSS-Vorfälle über das Buchhaltungssystem an die zuständigen Finanzbehörden gemeldet werden. Alle anderen steuerlichen Informationen verbleiben im Umsatzsteuerbericht.
•Um das amavat-Modul zu nutzen, muss nicht mit Nexus gebucht werden.
•Neben amavat werden für die Übermittlung der Umsatzsteuerdaten in der Regel keine weiteren Dienstleister mehr benötigt.
•Die von Nexus erzeugten Umsatzsteuerdatei kann automatisch per API an amavat gemeldet werden.
4. Anwendung
Die Anwendung des amavat-Moduls in Nexus ist an sich nicht sonderlich schwer.
Die dazu erforderliche Vorbereitung erfordert jedoch große Umsicht und ein strukturiertes Vorgehen.
Neben Anpassungen in der Finanzbuchhaltung und der Warenwirtschaft müssen ggf. Dateien mit
Einkaufspreisen, Zollartif-Nummern usw. bereitgestellt werden.
Nach der erstmaligen Anwendung müssen i. d. R. Fehlerquellen identifiziert und Differenzen bereinigt werden.
Außerdem muss das Vorgehen zur Ermittlung der Umsatzsteuerdaten in die GoBD-Verfahrensdokumentation
aufgenommen werden.
Unseren selbstbuchenden Kunden empfehlen wir dringend, die gesamte Einrichtung des amavat-Moduls eng mit ihrer
Steuerberatungskanzlei abzustimmen.
5. Zusammenarbeit mit amavat
Wie bereits eingangs beschrieben, arbeiten wir für die Umsatzsteuermeldungen in das jeweilige
EU-Ausland (= übriges Gemeinschaftsgebiet) mit der Firma amavat zusammen: https://amavat.eu
amavat bietet folgende Leistungsmerkmale und Vorteile:
•amavat verfügt über mehrjährige Erfahrung im Bereich Umsatzsteuer im EU-Ausland und kann in
allen 27 Mitgliedsstaaten Umsatzsteuermeldungen abgeben.
•Über ein webbasiertes Dashboard haben Sie jederzeit einen Überblick über den Stand Ihrer
Umsatzsteuerdaten. Auf Wunsch erhalten Sie zusätzliche statistische Informationen.
•Sie haben immer einen einzigen Ansprechpartner, der Ihre (Landes-) Sprache spricht.
•amavat unterstützt Sie bei der Registrierung in den jeweiligen EU-Ländern bei der Abgabe der Umsatzsteuermeldungen,
aber auch bei Problemen und Rückfragen durch ausländische Fiskalbehörden.
•Die Verträge mit amavat werden nach deutschem Recht abgeschlossen.
•Als Händler können Sie direkt Kunde von amavat werden, ihre Steuerberatungskanzlei kann in alle Prozesse mit
eingebunden werden.
•Als Steuerberatungskanzlei, die viele Onlinehändler betreut, können Sie amavat-Professional-Partner werden.
•Sie bleiben dabei Ansprechpartner für Ihre Mandanten und arbeiten im Hintergrund mit amavat zusammen.
•Interessierte Steuerkanzleien wenden sich bitte direkt an michael.grimm@amavat.eu.
6. Präsentation
Gerne präsentieren wir Ihnen das Nexus - amavat-Modul im Rahmen einer kostenlosen Fernwartungssitzung.
Hinweis
Je nach Ausrichtung Ihres Unternehmens kann die Umsatzsteuer nicht nur aus den Ausgangsrechnungsdaten erhoben werden.
Sprechen Sie bitte vor Einsatz des Nexus-Moduls unbedingt mit einem Experten für Umsatzsteuer!
Sie wollen mehr Informationen über dekodi? Dann besuchen Sie doch unsere Website!
Sie können uns auch einfach anrufen: 0911 / 310 429 - 10
Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben: info@dekodi.de