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Durch den Austritt von Großbritannien aus der europäischen Union haben sich sowohl für die Buchhaltung als auch für die Ermittlung der Umsatzsteuer gravierende Änderungen ergeben.
Da die Einigung zwischen Großbritannien und der europäischen Union erst kurz vor dem Jahreswechsel zustande gekommen ist, werden die entsprechenden umsatzsteuerlichen Sachverhalte in den rechnungschreibenden Plattformen zum Teil unterschiedlich und auch nicht immer vollständig abgebildet.
Dadurch kann es zu fehlerhaft ausgestellten Rechnungen kommen, die wiederum zu erheblicher Nacharbeit in Nexus führen können.
Erweiterung der Erlöskontenlogik
Aufgrund der bis zuletzt unklaren Lage hinsichtlich Rechnungsstellung und Umsatzsteuer haben wir Nexus soweit als möglich auf alle denkbaren
Rechnungskonstellationen vorbereitet. Durch die Erweiterung der Erlöskontenlogik können nun auch Rechnungen, die ein Drittland als Versendungsland ausweisen, verbucht werden. Auch die Kombination von Umsatzsteuer-Identifikations-Nummern mit Lieferland = Drittland kann nun als Kriterium für die Ermittlung eines Erlöskontos verwendet werden.
Hinweis
Prüfen Sie unbedingt die in Nexus eingestellte Erlöskontenlogik zusammen mit Ihrer Steuerberatungskanzlei darauf hin ab, ob Sie den aktuellen umsatzsteuerlichen Gegebenheiten noch gerecht wird.
Spezielle Informationen zur Erlöskontierungen, die Geschäftsvorfälle mit Versendungsland = GB abdecken, finden Sie im Abschnitt Neue Erlöskontierungen GB
Automatisches Ende der Lieferschwelle für GB
Durch dieses Update wird die Gültigkeit der Lieferschwelle für Großbritannien auf den 31.12.2020 begrenzt.
Bitte beachten Sie, dass die Lieferschwellenabfrage in Nexus dementsprechend Umsätze nach GB (EU) bis einschließlich 31.12.2020 Belegdatum berücksichtigt.