Neue Erlöskontierungen GB

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Neue Erlöskontierungen GB

Hinweis

Alle nachfolgenden Informationen sind ausdrücklich als Beispiel zu verstehen.

Bitte sprechen Sie alle Änderungen an der Erlöskontierung unbedingt mit Ihrer Steuerberatungskanzlei durch!

 

Deaktivieren der Erlöskontenlogik für GB = EU-Mitglied

Wenn Sie auch nach dem 31.12.2020 noch Ware aus Großbritannien versenden, muss ein eigener Erlöskontensatz angelegt werden.  

Nexus erkennt Großbritannien ab dem 01.01.2021 nicht mehr als EU-Mitgliedsstaat insofern greifen auch die entsprechenden Erlöskontensätze nicht mehr.

Dennoch sollten Sie  die Erlöskontierungen eines evtl. bereits vorhandenen Erlöskontensatzes, der den Versand aus Großbritannien als EU-Mitgliedsstaat abdeckt, vorsichtshalber auf den 31.12.2020 begrenzen oder gleich den ganzen Erlöskontensatz deaktivieren. Navigieren Sie hierzu im Strukturbaum auf den Bereich Erlöskonten der jeweiligen rechnungschreibenden Plattform:

ErlsKontenSatzGBEUdeaktivieren

Abb. Deaktivieren aller Erlöskontierungen für den Versand aus GB als EU-Mitgliedsstaat

 

Alternativ können Sie die einzelnen Erlöskontierungen innerhalb des Erlöskontensatzes zeitlich begrenzen:

ErlsKontierungGBEUdeaktivieren

Abb. Zeitliche Begrenzung einer einzelnen Erlöskontierung auf den den 31.12.2020

 

Anlegen der Erlöskontenlogik für GB = Drittland

Nun legen Sie alle von Ihnen benötigten Erlöskontierungen an. Da GB nun ein Drittland ist, muss mit festen Steuersätzen gearbeitet werden:

ErlsKontenSatzGBDrittland anlegen

Abb. Beispiel Erlöskontensatz mit Versendungsland Großbritannien ist Drittland

 

Erlöskontierungen EU -> GB nachbearbeiten

Die Gültigkeit aller Erlöskontierungen aus dem EU-Gemeinschaftsgebiet nach GB muss jeweils von Hand auf den 31.12.2020 beschränkt werden.

 

Bereinigen von Daten

Haben Sie bereits Daten ab dem 01.01.2021 in die rechnungsschreibenden Plattform importiert, die Umsätze nach GB beinhalten, muss dieser Zeitraum wieder in Nexus gelöscht werden. Erst mit dieser Version (21.1.1.0) erkennt Nexus GB als Drittland (ab 01.01.2021).

 

Nordirland

Nordirland stellt einen Sonderfall dar: Es ist kein eigenes Land, sondern Teil des Drittlandes GB. Allerdings ist es wie ein EU-Land zu behandeln.

Um das Problem zu lösen, wird Nordirland in Nexus wie ein EU-Staat behandelt und ist dementsprechend als eigenes EU-Land auswählbar.

Dieser Logik folgend wurde für Nordirland auch eine eigene (vorläufige) Lieferschwelle festgelegt.

Nexus erkennt nun auch nordirische Umsatzsteuer-Identifikations-Nummern (diese beginnen mit XI).