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Über IOSS (= Import One-Stop-Shop) kann die in der EU abzuführende Umsatzsteuer aus Drittlandslieferungen abgeführt werden.
IOSS-Fälle können - wie bisher auch - über die Erlöskontierungen abgebildet werden.
Bitte beachten Sie, dass ein IOSS-Fall eine Sonderform eines OSS-Falles darstellt.
Insofern wendet Nexus für die Verbuchung nach wie vor die selbe Logik an, wie vor dem Update. Ggf. ist jedoch erforderlich, dass Sie die zugrundeliegende Erlöskontierung anpassen.