OSS

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OSS

Ab dem 01.07.2021 gilt nicht nur eine EU-einheitliche Lieferschwelle von 10.000,00 €, sondern es tritt auch das OSS (One-Stop-Shop) - Verfahren in Kraft.

Mittels des OSS-Verfahrens können Umsätze (Verkäufe an Privatpersonen), die in anderen EU-Ländern steuerpflichtig sind, an das Bundeszentralamt für Steuern

gemeldet werden. Diese Version von Nexus unterstützt die OSS-Logik vollständig.

 

Hinweise

Dieser Abschnitt gibt nur einen groben Überblick darüber, wie Nexus auf das neue OSS-Verfahren umzustellen ist und behandelt nicht alle möglichen Details.

Bitte lesen Sie unbedingt den Abschnitt OSS-Logik im Nexus-Benutzerhandbuch!

 

Bitte beachten Sie, dass bis zur Veröffentlichung dieses Handbuches seitens Datev noch keine vollständige Dokumentation der Buchungslogik in Datev-Rewe bzw. eine vollständige Dokumentation der Übergabe der OSS-Daten in Form von Buchungsstapeln im Datev-Format vorliegen.

Diese Version von Nexus konnte nur entwickelt werden, weil dekodi an der Pilotierungsphase der Datev für das nächste Datev-Rewe-Release teilgenommen hat.

Aufgrund dieser Widrigkeiten ist damit zu rechnen, dass noch die ein oder andere Programmanpassung von Nexus erforderlich sein wird.

Hierüber werden wir Sie rechtzeitig informieren.

 

Bevor Sie am OSS-Verfahren teilnehmen bzw. Nexus entsprechend einrichten, stimmen Sie das weitere Vorgehen unbedingt mit Ihrer Steuerberatungskanzlei ab.

 

1. Informationen für Datev-Anwender

Hier finden Sie (unter anderem) die von Datev bereitgestellten Informationen zum OSS-Verfahren.

 

2. Vorgehen in Nexus

Das OSS-Verfahren betrifft alle in Nexus angebotenen Rechnungschreibenden Plattformen.

Nach dem Update gehen Sie bitte wie in den folgenden Abschnitten beschrieben vor. Detaillierte Informationen finden Sie im Nexus-Benutzerhandbuch

 

2.1. Prüfung des Datev-Formates

Mit dem Update stellt Nexus das Exportformat automatisch auf Datev 7.00-OSS (Buchungsstapel Formatversion = 12) um.

Bitte prüfen Sie in den "Programmübergreifenden Einstellungen", ob diese Umstellung korrekt erfolgt ist.

Wenn Sie ein Datev-kompatibles Format verwenden, prüfen Sie bitte, ob das von Ihnen verwendete Finanzbuchhaltungssystem das neue Datev-Format

7.00 / Buchungsstapel-Formatversion 12.00 unterstützt. Weitere Informationen finden Sie im Benutzerhandbuch im Abschnitt Allgemeine Programmeinstellungen.

 

Allgemeine Programmeinstellungen OSS

Abb. Allgemeine Programmeinstellungen

 

Hinweis

Sie können das Datev-Format 7.00 - OSS auch dann beibehalten, wenn Sie keinen OSS-Fall in Nexus bearbeiten.

 

2.2. Allgemeine Einstellungen des Mandanten

Um die OSS-Logik in Nexus zu aktivieren, müssen Sie in den allgemeinen Einstellungen des jeweiligen Mandanten die entsprechenden Kenner setzen.

 

Allgemeine Einstellungen OSS

Abb. Aktivieren der OSS-Logik für einen Mandanten in den allgemeinen Einstellungen

 

Bitte setzen Sie beide Kenner nur nach Rücksprache mit Ihrer Steuerberatungskanzlei.

Detaillierte Informationen zu den OSS-Kennern in den allgemeinen Programmeinstellungen finden Sie im Abschnitt Einstellungen allgemein im Nexus-Benutzerhandbuch.

Bitte beachten Sie, dass die OSS-Logik nur auf Belege angewendet wird, deren Belegdatum der 1.7.2021 oder später ist!

 

Bei Anwendung der OSS-Logik ist es in den meisten Fällen unumgänglich, mit 5- oder gar 6-stelligen Sachkonten zu arbeiten.

Die Länge der Sachkonten wird ebenfalls im oben dargestellten Dialog eingestellt.

Bitte denken Sie daran, auch die Erlöskontierungen bzw. die darin enthaltenen Konten entsprechend anzupassen.

 

2.3 Umsatzsteueridentifikations-Nummern

Anschließend müssen Sie die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummern, die als OSS-Ursprungsinformation verwendet werden sollen, erfassen.

Wechseln Sie hierzu in den Bereich Einstellungen | Allgemein | USt.-Ident.-Nummern.

Hinterlegen Sie nun alle USt.-ID-Nummern, die als OSS-Ursprungsinformation verwendet werden sollen.

Für das Land, das Sitz des Unternehmens ist, muss zwingend eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. hinterlegt und zur Verwendung als OSS-Ursprungsinformation freigegeben werden.

Wird keine USt.-Ident.-Nr. hinterlegt bzw. als OSS-Ursprungsinformation angegeben, setzt Nexus den ISO-2-Ländercode als Ursprungsland (Versendungsland) in die erzeugten Datev-Buchungen ein.

 

Hinweis

Klären Sie mit Ihrer Steuerberatungskanzlei ab, ob Sie - sofern vorhanden - Ihre Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. als Ursprungsangabe oder den ISO-2-Ländercode einsetzen möchten oder nicht.

EinstellungenUStIDNummern

Abb. Anlegen von USt.-Identifikations-Nummern

Ausführliche Informationen zur Verwaltung der Umsatzsteueridentifikations-Nummern finden Sie im Nexus Benutzerhandbuch im Abschnitt USt.-Ident.-Nummern.

 

2.3 Lieferschwellen

Das Update setzt das Ende der Lieferschwellen, die über den 30.06.2021 hinaus gültig sind, auf den 30.06.2021.

Weiterhin wird eine neue Lieferschwelle EU nach EU, gültig, ab dem 1.7.2021 eingesetzt:

Neue Lieferschwellen

Abb. Lieferschwellen nach dem Update (Auszug)

 

2.4. Prüfung der Lieferschwellenüberschreitungen

Beim Update prüft Nexus jeden Mandanten dahingehend, ob für diesen bereits eine Lieferschwellenüberschreitung hinterlegt ist.

Ist dort für irgendein EU-Land bereits eine Lieferschwellenüberschreitung angelegt, wird automatisch eine neue EU-Lieferschwellenüberschreitung eingefügt.

Weiterhin wird die Gültigkeit aller vorhandenen Lieferschwellenüberschreitungen auf den 30.06.2021 eingestellt.

Damit ist ab dem 01.07.2021 nur noch die EU-Lieferschwelle gültig:

 

Lieferschwellenüberschreitungen nach Update

Abb. Aktualisierte Lieferschwellenüberschreitungen nach Update (Beispiel)

 

Prüfen Sie unbedingt, ob die Lieferschwellenüberschreitungen nach dem Update korrekt eingestellt wurden.

Ggf. müssen Sie die EU-Lieferschwellenüberschreitung von Hand hinzufügen bzw. deaktivieren.

 

2.5 Erlöskontierungen

Am Aufbau der Erlöskontierungen hat sich nichts geändert. Allerdings ist es bei Anwendung der OSS-Logik i. d. R. unumgänglich,
zusätzliche Erlöskonten anzulegen. Hierzu stimmen Sie sich bitte unbedingt mit Ihrer Steuerkanzlei ab.

Als Unterstützung bietet Nexus die Geschäftsvorfall-Analyse an, die auf Basis der aktuell in Nexus geladenen Rechnungsdaten alle umsatzsteuerlichen Einzelfälle anzeigt. Weitere Informationen zur Geschäftsvorfallanalyse finden Sie im Nexus-Benutzerhandbuch im Abschnitt Importdaten - Einzeldatenbereich.

 

Für den Fall, dass falsch ausgestellte Rechnungen verbucht werden müssen, besteht die Möglichkeit,
die Übernahme der OSS-Informationen in den Buchungssatz zu unterdrücken:

 

Erlöskontierung Sonderfunktionen

Abb. Sonderfunktionen der Erlöskontierung

 

Menue_32xx Über dieses Symbol werden die erweiterten Einstellungen der Erlöskontierung ein- bzw. ausgeblendet.

Wenn Sie den Kenner Keine OSS-Informationen bereitstellen aktivieren, werden die Informationen zu EU-Ursprungs-

und Bestimmungsland, sowie die EU-Steuersätze NICHT mehr in den erzeugten Buchungssatz eingestellt.

Hinweis

In den meisten Fällen ist es besser, fehlerhafte Belege über eine gesonderte Erlöskontierung zu verbuchen.

 

2.6 Beurteilung von Nebenleistungen

Sofern Sie eine Rechnungschreibende Plattform verwenden, die mit "echten" Nebenleistungen arbeitet (z. B. Afterbuy),

müssen Sie das für die steuerliche Beurteilung anzuwendende Verfahren für jedes vom OSS-Verfahren betroffene EU-Land anlegen.

Eine "echte" Nebenleistung liegt dann vor, wenn der für deren Verbuchung anzuwendende Umsatzsteuersatz aus den Rechnungspositionen ermittelt werden muss.

Dies ist aktuell nur bei den Plattformen Afterbuy und ggf. bei dekodi-Standard/NREI der Fall.

Nebenleistungsbeurteilung

Abb. Aufruf der Nebenleistungsbeurteilung

 

2.7 Umsatzsteuerbericht / amavat

Das Umsatzsteuerberichtsmodul wurde so angepasst, dass der Umsatzsteuerbericht mit oder ohne OSS-Transaktionen erstellt werden kann.

 

amavat einstellungen

Abb. Amavat - Einstellungen (Beispiel)

 

Über den Kenner OSS-Transaktionen übermitteln  können Sie festlegen, ob Rechnungen- / Korrekturen, die OSS-Transaktionen beinhalten, in den Umsatzsteuerbericht einfließen sollen oder nicht.

 

Sie möchten OSS-Transaktionen in Ihrem Umsatzsteuerbericht abbilden:

Nexus setzt bereits beim Update den Kenner OSS-Transaktionen übermitteln, so dass ALLE Belege für die Berichtserstellung berücksichtigt werden.

Bitte bearbeiten Sie die Länder im Textfeld Bericht erstellen für diese Länder so, dass diese das Land (OSS), in dem die Steuerpflicht besteht, sowie die Länder, in denen ein Lager besteht, enthält.

 

Sie möchten keine OSS-Transaktionen in Ihrem Umsatzsteuerbericht abbilden:

Deaktivieren Sie den Kenner OSS-Transaktionen übermitteln.

Bitte bearbeiten Sie die Länder im Textfeld Bericht erstellen für diese Länder so, dass diese alle Länder, in denen Steuerpflicht besteht, sowie, die Länder, in denen ein Lager besteht, enthält.

Intrastatmeldungen

Wenn Sie das Umsatzsteuermodul von Nexus verwenden, um Intrastat-Meldungen abzugeben, achten Sie bitte darauf, dass Intrastatmeldungen auch die OSS-Transaktionen beinhalten müssen.

Wenn Sie den Bericht normalerweise ohne OSS-Transaktionen erstellen, muss dieser nun mit den OSS-Transaktionen erstellt werden.

Setzen Sie sich vor Übermittlung des Berichtes unbedingt mit amavat in Verbindung um zu verhindern, dass die Berichtsdaten in die Umsatzsteuermeldungen an die jeweiligen Länder einfließen.

 

Weitere Informationen finden Sie im Nexus-Benutzerhandbuch, im Abschnitt Neuen Umsatzsteuerbericht anlegen.