Logik zur Erzeugung des Umsatzsteuerberichtes

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Logik zur Erzeugung des Umsatzsteuerberichtes

Dieser Abschnitt beschreibt die Logik, nach der die relevanten Daten des Umsatzsteuerberichtes erzeugt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine manuelle Prüfung der Vollständigkeit der Daten und der gemeldeten Summen aus der Warenwirtschaft

bzw. aus der Buchhaltung gegen die im Umsatzsteuerbericht bzw.  durch  amavat gemeldeten Daten zwingend durchzuführen ist.

Die Logik von Nexus unterstellt, dass das Belegdatum dem Leistungsdatum entspricht.

 

OSS-Fall

Die Klassifikation eines Beleges als OSS-Fall (und damit einhergehend die umsatzsteuerliche Behandlung) erfolgt sowohl für die Verbuchung

als auch für den Umsatzsteuerbericht nach der selben Logik. Diese wir im Abschnitt OSS-Logik beschrieben.

 

Für die Umsatzsteuer  sind folgende Felder der jeweiligen Berichtselemente relevant:

 

Taxable Country

In diesem Feld legt Nexus fest, in welchem EU-Land die Umsatzsteuer zu melden ist.

Bei der Erstellung der amavat-Berichtsdaten korrigiert Nexus einen amavat-Logikfehler:

Wird in einem Beleg ein Steuersatz <> 0% und gleichzeitig eine USt.-ID ausgewiesen, führt amavat im entsprechenden Land keine Steuer ab.

Amavat geht davon aus, dass - sobald eine USt.-Id angegeben wurde - der Umsatz in jedem Fall steuerfrei ist.

Dem Prinzip kaufmännischer Vorsicht folgend gilt jedoch: eine ausgewiesene Umsatzsteuer MUSS auch abgeführt werden. Aus diesem Grund wird ggf. die Umsatzsteuer-ID gelöscht. Durch die Löschung der Umsatz-Steuer-ID führt amavat den entsprechende Steuerbetrag dann auch ab.

In Verbindung mit Transaktionen zwischen einem EU-Land und Großbritannien wird Taxable Country ebenfalls gesetzt (siehe unten),

auch, wenn die Steuerpflicht NICHT im beteiligten EU-Land besteht.

Bei Transaktionen zwischen Großbritannien und einem anderem Drittland bleibt Taxable Country leer.

 

Hinweis

Einfuhrlieferungen aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten mit Steuerpflicht im jeweiligen EU-Land werden nur dann berücksichtigt, wenn für das betroffene EU-Land eine

umsatzsteuerliche Registrierung vorliegt. Hinterlegen Sie deshalb unbedingt für alle EU-Länder, in denen eine Registrierung besteht,

die entsprechenden Umsatzsteueridentifikationsnummern in den Einstellungen.

 

VAT Rate

In diesem Feld steht der anzuwendende Umsatzsteuersatz.

Dieser muss zwingend einem in Taxable Country gültigen Steuersatz entsprechen.

 

GB VAT Rate

Großbritannischer Umsatzsteuersatz, wenn der Vorgang in Großbritannien zu versteuern ist.

 

GB Taxable

Dieses Feld ist leer, wenn der Vorgang in Taxable Country versteuern ist.

Es muss den Wert "GB" enthalten, wenn der Vorgang in Großbritannien zu versteuern ist.

 

Die Befüllung der obigen Felder in Verbindung mit Großbritannien als Versendungs- oder Lieferland ist in dieser Tabelle wiedergegeben:

 

SentFrom

SentTo

TaxCollectionResponsibility

Taxable Country

VAT-Rate

GB Taxable

GB VAT-Rate

EU-Ausfuhrlieferung

EU

GB

Seller

EU-Land

0% - als Festwert, da aus EU-Sicht eine steuerfreie Ausfuhrlieferung -> Versteuerung in GB

GB

Übernahme Steuersatz  aus Beleg Warenwirtschaft, es muss sich um einen gültigen GB Steuersatz handeln (0 %, ermäßigt oder regulär)

EU

GB

Marketplace

EU-Land

0% -  als Festwert, da aus EU-Sicht eine steuerfreie Ausfuhrlieferung -> Versteuerung in GB

GB

Übernahme Steuersatz  aus Beleg Warenwirtschaft, es muss sich um einen gültigen GB Steuersatz handeln (0 %, ermäßigt oder regulär)

EU-Einfuhrlieferung

GB

EU

Seller

EU-Land

Gültiger EU-Steuersatz des Lieferlandes, Übernahme Steuersatz aus Beleg, für Refunds auch Steuersätze aus Vergangenheit (2020)

GB

immer Steuersatz 0 %

GB

EU

Marketplace

EU-Land

Gültiger EU-Steuersatz des Lieferlandes, Übernahme Steuersatz aus Beleg, für Refunds auch Steuersätze aus Vergangenheit (2020)

GB

immer Steuersatz 0 %

GB - Inlandslieferung

GB

GB

Marketplace

GB

0% -> als Festwert, Versteuerung in GB

GB

Übernahme Steuersatz  aus Beleg Warenwirtschaft, es muss sich um einen gültigen GB Steuersatz handeln (0 %, ermäßigt oder regulär)

GB

GB

Seller

GB

0% -> als Festwert, Versteuerung in GB

GB

Übernahme Steuersatz  aus Beleg Warenwirtschaft, es muss sich um einen gültigen GB Steuersatz handeln (0 %, ermäßigt oder regulär)

 

GB-Drittland - Ausfuhrlieferung

GB

Drittland

Marketplace

-

Steuersatz des Lieferlandes, Übernahme Steuersatz aus Beleg, für Refunds auch Steuersätze aus Vergangenheit (2020)

Es erfolgt keine Prüfung auf Gültigkeit

GB

immer Steuersatz 0 %

GB

Drittland

Seller

-

Steuersatz des Lieferlandes, Übernahme Steuersatz aus Beleg, für Refunds auch Steuersätze aus Vergangenheit (2020)

Es erfolgt keine Prüfung auf Gültigkeit

GB

immer Steuersatz 0 %

 

GB-Drittland - Einfuhrlieferung

Drittland

GB

Marketplace

-

0% -> als Festwert, Versteuerung in GB

GB

Übernahme Steuersatz  aus Beleg Warenwirtschaft, es muss sich um einen gültigen GB Steuersatz handeln (0 %, ermäßigt oder regulär)

Drittland

GB

Seller

-

0% -> als Festwert, Versteuerung in GB

GB

Übernahme Steuersatz  aus Beleg Warenwirtschaft, es muss sich um einen gültigen GB Steuersatz handeln (0 %, ermäßigt oder regulär)

Geschäftsvorfälle ohne Beteiligung von GB

Alle Geschäftsvorfälle OHNE Beteiligung von GB werden wie bisher behandelt.

-

0

 

 

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass Nexus neben Großbritannien keinen weiteren Drittländer unterstützt.

Nordirland wird als EU-Land erkannt, wenn der ISO-2 Code des Liefer- bzw. Versendungslandes der zugrundeliegenden Rechnung

den Wert "XI" enthält. XI ist der Prefix einer nordirischen Umsatzsteueridentifikations-Nummer und wird hilfsweise als Ersatz

für den fehlenden nordirischen ISO-2-Code verwendet.