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Bei der Verbuchung von Klarna-Abrechnungsdaten unter Bezugnahme auf die Daten einer Rechnung schreibenden Plattform werden die entsprechenden Klarna-Abrechnungsinformationen jeweils einer Rechnung bzw. einer Gutschrift zugeordnet. Dadurch wird dann der durch die Rechnung / Gutschrift gebildete offene Posten ausgeglichen.
Bitte beachten Sie
Der in der Klarna-Abrechnung ausgewiesene Zahlbetrag entspricht dem Betrag der ursprünglichen Rechnung bzw. Gutschrift. Der Abrechnungsbetrag – also der von Klarna tatsächlich bezahlte Betrag – ergibt sich aus dem Zahlbetrag abzüglich der Gebühren. Dies gilt natürlich in gleichem Maße für Gutschriften, d. h. Zahlungen an Klarna