Lieferschwellen

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Lieferschwellen

Sobald ein Onlinehandelsunternehmen Waren und Dienstleistungen ins EU-Ausland verkauft, müssen die jeweiligen Lieferschwellen der betreffenden EU-Mitgliedsstaaten überwacht werden.  In der Praxis erfolgt dies dadurch, dass für jedes EU-Land ein separates Erlöskonto angelegt wird. Liefert ein Unternehmen in alle EU-Mitgliedsstaaten, benötigt man 28 Erlöskonten. Werden Waren sowohl zum vollen, als auch zum ermäßigten Umsatzsteuersatz verkauft, benötigt man im schlimmsten Fall sogar 56 (!) Erlöskonten. An eine getrennte Erfassung der Erlöse aus den verschiedenen Bereichen (Amazon, eBay, etc.) ist in diesem Fall gar nicht mehr zu denken.