Verprobung und Kontrolle

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Verprobung und Kontrolle

Unter Verprobung versteht man die regelmäßige Kontrolle (i. d. R. mindestens einmal pro Monat) der Finanzbuchhaltung auf Plausibilität hinsichtlich bestimmter Kontensalden und Kennzahlen.

 

Dabei wird zunächst die Finanzbuchhaltung selbst auf Plausibilität kontrolliert, Anschließend werden bestimmte Werte der Finanzbuchhaltung mit den entsprechenden Werten anderer Systeme auf Übereinstimmung geprüft.

 

!!ACHTUNG!!

In den folgenden Abschnitten werden exemplarische Vorgehensweisen zur Verprobung und Kontrolle der von Nexus erzeugten Buchungen gegeben. Bitte beachten Sie, dass diese lediglich einen Vorschlag darstellen und auch nicht alle Bereiche der Finanzbuchhaltung abdecken. Die Methoden zur Verpro-bung und Kontrolle sind jeweils auf das eigene Unternehmen abzustimmen. Ggf. ziehen Sie hierfür Ihren Steuerberater zu Rate.