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Falls Sie mit dem Konverter die Daten mehrerer Praxen und/oder Ärzte verbuchen möchten, ist dies ebenfalls möglich.
Hierzu muss allerdings aus Medistar für jede Praxis eine gesonderte Rechnungsausgangsdatei – ggf. mit den gewünschten Ärztekennzeichen - erstellt werden.

Abb. Einrichtung von Praxen / Niederlassungen
Um eine Praxis einzurichten, klicken Sie auf die Schaltfläche. Um eine Praxis zu löschen, klicken Sie auf die Schaltfläche.
Bitte beachten Sie, dass mit der Praxis auch alle zugeordneten Ärzte gelöscht werden.
Geben Sie nun den Namen der Praxis ein, sowie – falls gewünscht – die Kostenstelle. Diese wird später im Feld Kost1 an Datev-Rewe übergeben.
Nachdem Sie die Daten der Praxis erfasst haben, speichern Sie Ihre Eingaben durch einen Klick auf den vorderen Bereich der Zeile.

Abb. Anlegen einer Praxis
Sobald Sie eine Praxis angelegt haben, können Sie dieser Praxis Ärzte zuordnen. Das Anlegen bzw. Löschen erfolgt analog zum Anlegen bzw. Löschen einer Praxis.
Folgende Felder können erfasst werden:
Name des Arztes
Geben Sie hier eine griffige Bezeichnung für den Arzt oder die Ärztegruppe ein.
Arztkennzeichen
Geben Sie hier das Arztkennzeichen des Arztes in Medistar ein. Bitte beachten Sie, dass das Arztkennzeichen genauso angegeben werden muss, wie in Medistar.
Kostenstelle (Kost1)
Falls der Arzt bzw. die Ärztegruppe eine Kostenstelle hat, können Sie diese hier erfassen.
Bitte beachten Sie, dass die hier hinterlegte Kostenstelle die Kostenstelle der übergeordneten Praxis überlagert.
Kostenträger (Kost2)
Geben Sie hier den Kostenträger des Arztes bzw. der Ärztegruppe ein.
Debitorenkonto
Hier können Sie einen Sammeldebitor angeben, auf den alle Rechnungen des Arztes bzw. der Ärztegruppe gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass das hier hinterlegte
Debitorenkonto alle anderen Regeln zur Ermittlung eines Debitorenkontos außer Kraft setzt.
Hinweise
Normalerweise wird die Praxis als Kostenstelle und der Arzt bzw. die Ärztegruppe als Kostenträger geschlüsselt. In diesem Fall wird einfach das Feld Kostenstelle des Arztes leer gelassen.
Wenn Sie nur eine einzige Praxis verwalten möchten und auch keine Kostenstellen- / Kostenträgerrechnung betreiben, übergehen Sie diesen Bereich.
Es ist in diesem Fall nicht erforderlich, eine Praxis anzulegen.