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Bitte beachten Sie, dass die meisten Finanzbuchhaltungssysteme bei Rechnungen mit mehreren Umsatzsteuersätzen bei der Buchung der Bezahlung (z. B. per Banküberweisung) bei Ist-Versteuerung die Umbuchung der Umsatzsteuer von nicht-fällig auf fällig falsch durchführen. Meistens wird der gesamte Betrag zum Regelsteuersatz umgebucht anstatt anteilig.
Beispiel
Eine Ausgangsrechnung im Wert von 172,50 € besteht aus Positionen im Wert von 100 € zu 19% Umsatzsteuer und Positionen im Wert von 50 € zu 7% Umsatzsteuer.
Bei der Einbuchung der Rechnung (Debitorensollstellung) werden 19,00 € auf das Konto Umsatzsteuer 19% nicht fällig, und 3,50 € auf das Konto Umsatzsteuer 7% nicht fällig gebucht.
Bei der Bezahlung per Banküberweisung (Bank an Debitor) müsste nun eine Umbuchung stattfinden:
19 € von Konto Umsatzsteuer 19% nicht fällig an Konto Umsatzsteuer 19% fällig
UND
3,50 € von Konto Umsatzsteuer 7% nicht fällig an Konto Umsatzsteuer 7% fällig
Tatsächlich aber buchen viele Finanzbuchhaltungssysteme:
27,54 € von Konto Umsatzsteuer 19% nicht fällig an Konto Umsatzsteuer 19% fällig
Die Buchungen sind ggf. direkt in der jeweiligen Finanzbuchhaltung zu korrigieren.
Hinweis:
Um diese Problematik zu umgehen, sollten Sie Onlinehändler in Ihrer Finanzbuchhaltung als Sollversteuerer schlüsseln.