Hinweise zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von Nebenleistungen

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Hinweise zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von Nebenleistungen

Versandkosten und Nachnahmegebühren werden von Nexus als Nebenleistungen eingestuft und werden immer dem Steuersatz der Hauptleistung unterworfen. Enthält eine Rechnung Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen, so wird für die Besteuerung der Nebenleistungen grundsätzlich der Steuersatz angewandt, auf den die höchste Summe fällt.

Eine anteilige Aufteilung der Nebenleistung führt Nexus nur bei Steuerpflicht in Deutschland durch.´

 

Warnung

Die automatische steuerliche Beurteilung der Nebenleistungen kann nur dann erfolgen, wenn die Versandkosten auch als solche gekennzeichnet in den Importdaten übergeben werden. Insbesondere bei der Übergabe im Format Dreamrobot oder auch im dekodi-Standardformat kann es vorkommen, dass diese Nebenkosten als reguläre Artikelpositionen übergeben werden. In diesem Fall muss die richtige Verbuchung per Kontierregel erfolgen!