Buchungslogiken ohne Bezugnahme auf Rechnungschreibende Plattformen

 

<< Klicke um Table of Contents anzuzeigen  >>

Navigation:  Teil 5 – Nexus – Buchhaltung > Buchungslogiken > Buchungslogik Klarna >

Buchungslogiken ohne Bezugnahme auf Rechnungschreibende Plattformen

 

Ähnlich wie bei PayPal kann Nexus eine Klarna Abrechnung sogar dann verbuchen, wenn keinen korrespondierenden Daten aus einer Rechnung schreibenden Plattform vorhanden sind.

In diesem Fall werden alle Abrechnungspositionen der Klarna-Abrechnung auf ein einziges Erlöskonto gebucht.

Die Verbuchung der Gebühren ist identisch mit der Verbuchung mit Bezugnahme auf eine Rechnung schreibende Plattform (da für die Verbuchung der Gebühren keinerlei Informationen der zugrundeliegenden Rechnung / Gutschrift) benötigt werden.

 

 

Achtung

Diese alleinstehende Verbuchung der Klarna-Abrechnungsdaten darf nur mit größter Vorsicht eingesetzt werden.

Prüfen Sie in jedem Fall, ob die alleinstehende Verbuchung rechtlich zulässig ist.

Bitte beachten Sie auch, dass Umsatzerlöse, die nicht den Umsatzsteuersatz des verwendeten Erlöskontos aufweisen, von Hand umgebucht werden müssen.

 

 

Beispiel

Sie verkaufen über Ihre Plattform XY Artikel, die sowohl mit 19% als auch mit 7% Umsatzsteuer beaufschlagt werden und über Klarna abgewickelt werden. Außerdem verkaufen Sie Ihre Ware nicht nur in Deutschland, sondern auch nach Österreich.

Wenn Sie nun für die alleinstehende Verbuchung das Konto 4400 (= Erlöse 19% im SKR 04) angeben, werden auch die Verkäufe zu 7% Umsatzsteuer und in das EU-Ausland auf dieses Konto gebucht.

Sobald die erzeugten Buchungssätze aus Nexus in die Finanzbuchhaltung übertragen wurden, müssen die falsch verbuchten Umsätze manuell korrigiert werden.

 

 

In den folgenden Abschnitten wird nur noch die Buchungslogik für die Verbuchung von Abrechnungspositionen mit Orderbezug beschrieben. Die Verbuchung der Gebühren wird in Abschnitt Gebühren mit Orderbezug beschrieben.