Stichprobenartige Kontrolle der verbuchten Belege

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Stichprobenartige Kontrolle der verbuchten Belege

Da sich der Onlinehandel regelmäßig an Privatverbraucher richtet, arbeiten die meisten Systeme mit Bruttobeträgen – im Gegensatz zu herkömmlichen Warenwirtschaftssystemen, bei denen sich der Endpreis immer aus einem Nettopreis zzgl. Umsatzsteuer ergibt.

Dementsprechend kann es vorkommen, dass die Umsatzsteuer auf Rechnungen, die eine größere Anzahl von Positionen aufweisen –falsch berechnet und ausgewiesen wird. Die Differenzen betragen i. d. R. nur wenige Eurocent.

Dennoch sollten Sie monatlich stichprobenartig einige Rechnungs- und Gutschriftsbelege daraufhin kontrollieren, ob diese in der Finanzbuchhaltung auf den Cent genau verbucht wurden.

 

Besonderer Kontrolle bedürfen Belege, die

 

Mehrere Umsatzsteuersätze ausweisen (7%, 19%, 0%)

Die eine grössere Anzahl von Positionen ausweisen (> 3)

Deren Gesamtsumme deutlich über der Durchschnittlichen Rechnungs- oder Gutschriftssumme liegt

Die als Lieferland ein EU- oder Drittland ausweisen

 

Sollten sich bei der Kontrolle auch nur die geringsten Ungereimtheiten ergeben, sind diese zu klären und wenn möglich zu beseitigen. Die Stichprobe ist in diesem Fall entsprechend auszuweiten.